Pharmazeutische Dienstleistungen - die neuen alten Serviceleistungen in Ihrer Apotheke
"Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V)." (Quelle: ABDA)
Eigentlich haben wir diese Dienstleistungen schon immer angeboten! Der Gesetzgeben hat diesem Service nun einen neuen Rahmen gegeben, der es uns ermöglicht uns noch mehr Zeit für unsere Patienten zu nehemen.
Das finden wir toll!
Machen Sie Gebrauch von Ihrem Anspruch auf Service und Beratung - Sprechen Sie uns an!
pDL